How I obtained my 5 year B permit

What follows are the e-mails I sent and received to obtain a "B"-type permit of stay valid for 5 years instead of just one year, as it is typically issued to Ph.D. students at ETH Zürich. I figured that I would be entitled to one, being an EU citizen living lawfully in Switzerland on 2002-06-01 (the date on which the Agreement on the Free Movement of Persons between Switzerland and the EU came into effect). See Section 4.7.5 of this document to understand why that makes a difference.

My e-mail to the Swiss Federal Aliens Office

Date: Fri, 20 Dec 2002 12:04:52 +0100
From: Lennart Meier 
To: eu_immigration@bfa.admin.ch
Subject: Aufenthaltsbewilligung für ETHZ-Doktoranden aus der EU

Guten Tag,

als ETH-Doktorand mit finnischer und deutscher
Staatsangehörigkeit, seit 30.06.2000 in Zürich wohnhaft und
seit 01.08.2000 an der ETHZ angestellt, habe ich natürlich
mit Interesse die Entwicklung der schrittweisen Einführung
des freien Personenverkehrs beobachtet. Hierzu liegen mir
die "Weisungen VEP" des BFA vor.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich erteilt derzeit auch
EU-/EFTA-Doktoranden nur einjährige Bewilligungen. Mir
scheint, dass dies nicht in Einklang mit den "Weisungen VEP"
steht. Unter anderem heißt es dort unter Ziffer 4.7.5, dass
EU-/EFTA-Staatsangehörige, die sich bei Inkrafttreten des
Abkommens bereits in der Schweiz aufhalten, privilegiert
behandelt werden und die Bestimmungen über die Höchstzahlen,
den Vorrang und die Kontrolle der Lohn- und
Arbeitsbedingungen nicht anwendbar sind.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich scheint zu
argumentieren, dass bislang ETHZ-Doktoranden von den
Kontingenten ausgenommen wurden, dafür dann aber auch als
"Studenten" galten und insofern jetzt Ziffer 6.2.4 anwendbar
wäre, nach der Studenten nur einjährige Bewilligungen
erhalten. Während es natürlich korrekt ist, dass das
Doktorat in erster Linie der Weiterbildung dient, sehe ich
nicht, in welcher Weise dies mich von der Anwendung von
Ziffer 4.7.5 der "Weisungen VEP" ausnehmen würde. Zudem
steht Ziffer 6.2.4 im Abschnitt 6 "Aufenthalt ohne
Erwerbstätigkeit". War es in der Vergangenheit annehmbar,
trotz 100 %-Anstellung als "nichterwerbstätiger Student"
geführt zu werden, um in den Genuss der Kontingentbefreiung
zu kommen, so läuft dies meiner Meinung nach jetzt
offensichtlich dem Geist des Abkommens zuwider.

Besonders unverständlich scheint mir all dies, seitdem mir
bekannt ist, dass EU-Doktoranden der Universität Bern
mittlerweile fünfjährige Bewilligungen erhalten.

Ich darf Sie um Klärung dieser Frage bitten und hoffe auf
Ihr Verständnis dafür, dass ich mich direkt an die
zuständige Bundesbehörde wende, da ich mir vom Migrationsamt
des Kantons Zürich keine zufriedenstellende Antwort erhoffe.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit den besten
Wünschen für die Feiertage und mit freundlichen Grüßen

Lennart Meier

Reply to my e-mail

Date: Fri, 7 Feb 2003 18:10:30 +0100 
From: Urban.Wenger@bfa.admin.ch
To: meier@tik.ee.ethz.ch
Subject: Rechtsprechung hinsichtlich Doktoranden-Bewilligungen

Sehr geehrter Herr Meier

Wie Sie richtig vermutet haben, steht Ihnen als Doktorand eine B-Bewilligung
mit einer Dauer von 5 Jahren zu. Gemäss eines Rundmails vom 15. Oktober 2002
sollten die kantonalen Behörden davon unterrichtet sein, dass gemäss
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Doktoranden als
Arbeitnehmer zu handhaben sind.

Wir senden auch dem Migrationsamt des Kantons Zürich ein Mail mit der Bitte
um Bewilligungserteilung für 5 Jahre.

Wir hoffen, dass wir Ihnen behilflich sein konnten.

Mit freundlichen Grüssen

BUNDESAMT FÜR AUSLÄNDERFRAGEN
Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung

Urban Wenger

On 2003-02-26, I finally received my new permit, valid until 2008-01-31.


Here's some more information, apparently coming from the very Migrationsamt des Kantons Zürich:

Betreff: B-Bewilligung
Datum: Fri, 28 Feb 2003 18:22:43 +0100
Von: Somebody at the University of Zurich
An: A Ph.D. student at the University of Zurich



Ciao XXX,

L'informazione ricavata dalla Fremdenpolizei è la seguente:

 >> Entscheidend hinsichtlich der Bewilligungsdauer von 1 resp. 5 Jahren ist
> > die Tatsache, ob Sie neben der Doktorandenbewilligung über einen
> > Arbeitsvertrag von mehr oder weniger als als 15 Stunden pro Woche
> > verfügen.
> >
> > Sind Sie Doktorandin mit nur einem Nebenjob von höchstens 15 Stunden pro
> > Woche werden Sie als Studentin geregelt und erhalten jeweils eine
> > einjährige Bewilligung bis zum Ende Ihres Studiums.
> >
> > Sind Sie jedoch an der Uni noch als Assistentin mit einem Arbeitspensum
> > von mehr als 15 Stunden pro Woche angestellt (Doktorandin mit
> > Arbeitsvertrag), würden Sie als Arbeitnehmerin gelten und erhielten
> > folglich eine Aufenthaltsbewilligung für 5 Jahre.
> >
> > Doktoranden, Post-Doktoranden, wissenschaftliche Assistenten und
> > Angestellte an Hochschulen mit mehr als marginaler Beschäftigung sind nach
> > dem Gemeinschaftsrecht (acquis communautaire) als "Arbeitnehmer" zu
> > qualifizieren. Massgebend für die Bestimmung des Begriffs des
> > Arbeitnehmers ist in diesem Fall das Gemeinschaftsrecht und die
> > Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Danach haben Sie
> > Anspruch auf eine B-EG/EFTA-Bewilligung mit einer Bewilligungsdauer von 5
> > Jahren. Aufgrund der Stand-Still-Verpflichtung werden Sie jedoch nicht den
> > Höchstzahlen unterstellt (analog Art. 13 lit. l BVO).
> > Diese Bewilligung gibt jedoch kein Recht auf berufliche Mobilität. Dies
> > bedeutet, dass der Stellenwechsel bewilligungspflichtig ist und unter die
> > Höchstzahlen fällt.
> >

Another piece of information: Swiss identity cards now cost CHF 65.-- (was CHF 35.--); accordingly, also a new EU-/EFTA B permit now costs CHF 65.-- and not 35.--.


Last week, I received another invitation to appear at my Kreisbüro with all my papers. Delightful surprise: On Monday, 2003-03-10, I was given back the CHF 65.-- I paid for my permit. I still can't understand why, the Kreisbüro's explanation (after consultation of the Migrationsamt) was: "You don't have to pay since you're an ETH student." Well, as long as it's about receiving money, I don't demand good explanations.

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Last modification: 2006-05-28 12:28:26 (+0200)

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