Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!

Es gibt auf diversen WWW-Seiten (nach wie vor auch auf einigen Seiten von deutschen Behörden) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei.

Das ist nicht richtig.

Wie mir vom Bundesministerium des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr korrekt:

Da diese Erkenntnis noch nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen ist bzw. sich manche Behörden mit dubiosen Ausreden ("Sicherheitsrisiko") weigern, einen Personalausweis für Auslandsdeutsche auszustellen, empfehle ich folgendes Vorgehen:

Neu: Am 1. November 2010 tritt ein neues Personalausweisgesetz in Kraft, in dem unter anderem folgender interessante Passus enthalten ist:

(4) Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen
1. noch nicht 16 Jahre alt sind oder
2. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.

Also keine "kann"-Regelung mehr, sondern ein klares "muss". Weiterhin:

(1) In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
(2) Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält. Der Ausweisinhaber hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu erbringen.

Man wird also ab 1. November 2010 einen Personalausweis auch bei den Auslandsvertretungen beantragen können.

Für außerhalb des EU-Zollgebiets Wohnhafte: Der deutsche Zoll akzeptierte bei mir bisher anstandslos den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort "Zürich" als Beweis, dass ich keinen Wohnsitz in der EU habe und somit die Mehrwertsteuer bei der Warenausfuhr zurückerhalten kann. Wie sich der Eintrag "Ohne Wohnsitz im Inland" auf die Mehrwertsteuerrückerstattungswilligkeit einzelner Zollbeamter auswirkt, bleibt zu testen.

Falls jemand sich noch fragt, wieso man denn einen Personalausweis möchte: Er ist unendlich handlicher als das bordeauxfarbene Büchlein, und mit 8.-- EUR (neuerdings, zumindest in Konstanz, 16.-- EUR für Auslandsdeutsche) auch ein unschlagbar kostengünstiges Reisedokument für den innereuropäisch Reisenden. Außerdem kann man für den Personalausweis noch "klassische" Passfotos (Voll- oder Halbprofil, Gesichtsausdruck relativ frei) verwenden, während für den Reisepass mittlerweile nur noch "biometrietaugliche" Fotos (Vollprofil, neutraler Gesichtsausdruck, genaue Größenvorgaben) akzeptiert werden.


Wichtig: Obige Information ist als (von meiner Seite) komplett und abschließend zu betrachen. :-) Falls tatsächlich noch Fragen offen sind, bitte nochmal durchlesen und falls nötig Freunde, Verwandte, Bekannte, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt bemühen. Bitte kontaktieren Sie mich nur, falls Sie zu dieser Seite Informationen hinzufügen wollen. Zur Beantwortung anderer Anfragen fehlt mir leider die Zeit.


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Letzte Änderung: 2009-12-06 19:04:13 (+0100)

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