Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es
geht!
Es gibt auf diversen WWW-Seiten (nach wie vor auch auf einigen Seiten von deutschen Behörden) eine Falschinformation, und zwar
dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen
Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch
ein Wohnsitz in Deutschland sei.
Das ist nicht richtig.
Wie mir vom Bundesministerium
des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr korrekt:
- Auch ohne Wohnsitz in Deutschland kann man einen
Personalausweis erhalten.
- Beantragen muss man ihn allerdings bei einer Behörde in
Deutschland; bei deutschen Botschaften oder Konsulaten ist in der
Tat nur die Beantragung eines Reisepasses möglich. (Dies ändert sich ab 1. November 2010, s.u.)
- Hat man keinen Wohnsitz in Deutschland, kann der
Personalausweis bei jeder beliebigen Einwohnermeldebehörde
beantragt werden. Man muss also nicht unbedingt zur Behörde am
letzten Wohnort in Deutschland oder zu einer grenznahen
Behörde.
- Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache
erfolgen. Das Abholen des Ausweises kann man allerdings mit
Vollmacht delegieren.
Da diese Erkenntnis noch nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen
ist bzw. sich manche Behörden mit dubiosen Ausreden ("Sicherheitsrisiko") weigern, einen Personalausweis für Auslandsdeutsche auszustellen, empfehle ich folgendes Vorgehen:
- Bei der Behörde, zu der man vorhat hinzugehen, vorher
anrufen und den Sachverhalt schildern. Falls die Behörde
meint, das ginge so nicht, kann man versuchen, mit ihr zu diskutieren - auf jeden Fall erspart man sich einen
vergeblichen Besuch. Hilfreich kann auch sein, das entsprechende
Gesetz zu zitieren, z.B. Landespersonalausweisgesetz Berlin,
Paragraphen 1(4) und 3(3) (Google hilft).
- Das Bundesinnenministerium vertritt mittlerweile leider den Standpunkt,
dass Ausstellung der Personalausweise Ländersache sei und insofern ein
Bundesland sich weigern könne, Auslandsdeutschen einen Personalausweis
auszustellen. Sollte sich also die anvisierte Behörde stur stellen, ist
der schnellste Weg wohl, es bei einer anderen Behörde zu versuchen.
- Hinsichtlich der Eintragung des Wohnortes scheint die
"offizielle Richtlinie" zu sein, dass weder ausländische
Wohnorte eingetragen noch geändert werden, sondern lediglich
der Vermerk "Ohne Wohnsitz im Inland" bzw. "Wohnsitz im Ausland"
eingetragen wird. In meinem Personalausweis wurde zwar mein
Wohnsitz "Zürich" eingetragen, dies mag aber daran gelegen
haben, dass die freundliche Dame in Waldshut zum ersten Mal einen
solchen Fall bearbeitete und einfach meine Anschrift ins System
eingegeben hat. Summa summarum sollte man auf jeden Fall eine
amtliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnsitz zur
Behörde mitnehmen.
Neu: Am 1. November 2010 tritt ein neues Personalausweisgesetz in Kraft, in dem unter anderem folgender interessante Passus enthalten ist:
(4) Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen,
wenn Personen
1. noch nicht 16 Jahre alt sind oder
2. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen
nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in
Deutschland haben.
Also keine "kann"-Regelung mehr, sondern ein klares "muss". Weiterhin:
(1) In Deutschland ist die Personalausweisbehörde
zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person
oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren
Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig
ist. Hat die antragstellende Person keine
Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig,
in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
(2) Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten
Auslandsvertretungen zuständig, in deren
Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber
gewöhnlich aufhält. Der Ausweisinhaber
hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort
zu erbringen.
Man wird also ab 1. November 2010 einen Personalausweis auch bei den Auslandsvertretungen beantragen können.
Für außerhalb des EU-Zollgebiets Wohnhafte: Der
deutsche Zoll akzeptierte bei mir bisher anstandslos den
Personalausweis mit eingetragenem Wohnort "Zürich" als Beweis,
dass ich keinen Wohnsitz in der EU habe und somit die
Mehrwertsteuer bei der Warenausfuhr zurückerhalten kann. Wie
sich der Eintrag "Ohne Wohnsitz im Inland" auf die
Mehrwertsteuerrückerstattungswilligkeit einzelner Zollbeamter
auswirkt, bleibt zu testen.
Falls jemand sich noch fragt, wieso man denn einen
Personalausweis möchte: Er ist unendlich handlicher als das
bordeauxfarbene Büchlein, und mit 8.-- EUR (neuerdings,
zumindest in Konstanz, 16.-- EUR für Auslandsdeutsche) auch
ein unschlagbar kostengünstiges Reisedokument für den
innereuropäisch Reisenden. Außerdem kann man für
den Personalausweis noch "klassische" Passfotos (Voll- oder
Halbprofil, Gesichtsausdruck relativ frei) verwenden, während
für den Reisepass mittlerweile nur noch "biometrietaugliche"
Fotos (Vollprofil, neutraler Gesichtsausdruck, genaue
Größenvorgaben) akzeptiert werden.
Wichtig: Obige Information ist als (von meiner Seite) komplett und abschließend zu
betrachen. :-) Falls tatsächlich noch Fragen offen sind, bitte nochmal
durchlesen und falls nötig Freunde, Verwandte, Bekannte, die
Verbraucherzentrale oder einen Anwalt bemühen. Bitte kontaktieren
Sie mich nur, falls Sie zu dieser Seite Informationen hinzufügen
wollen. Zur Beantwortung anderer Anfragen fehlt mir leider die
Zeit.
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Letzte Änderung:
2009-12-06 19:04:13 (+0100)
